Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Software „clubb“
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Trautmann Design- und Medienagentur GmbH, vertreten durch Torsten Trautmann, Industriering 44, 41751 Viersen, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service („SaaS“) an. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Software. Gegenstand des Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software „clubb“ nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte, sowie die Nutzung der Website für den öffentlichen Auftritt durch den Auftraggeber. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit.
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die SaaS-Dienstleistungen zur Verfügung, die über die Hauptdomain clubb.so und die Applikation unter app.clubb abrufbar sind. Das SaaS-Tool "clubb" dient der Verwaltung von Sponsoren-Daten für Sportvereine.
- Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Inhalt der Leistung
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die SaaS-Dienstleistungen "clubb" zur Verfügung. Die SaaS-Dienstleistungen umfassen eine webbasierte Applikation, die über die Hauptdomain clubb.so und die Applikation unter app.clubb abrufbar ist. Die Applikation dient der Verwaltung, Organisation und Kommunikation innerhalb von Clubs, Vereinen und ähnlichen Gemeinschaften.
- Die wesentlichen Funktionen der Applikation umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
- Mitgliederverwaltung: Erfassung und Verwaltung von Mitgliedsdaten, Mitgliedsbeiträgen und Mitgliedschaftsstatus.
- Termin- und Veranstaltungsmanagement: Planung, Organisation und Verwaltung von Terminen, Veranstaltungen und Aktivitäten.
- Kommunikation: Bereitstellung von Kommunikationskanälen wie Nachrichten, E-Mails und Foren zur internen Kommunikation zwischen den Mitgliedern.
- Dokumentenmanagement: Hochladen, Speichern und Verwalten von Dokumenten und Dateien, die für den Club oder Verein relevant sind.
- Aufgaben- und Projektmanagement: Zuweisung, Verwaltung und Nachverfolgung von Aufgaben und Projekten innerhalb des Clubs oder Vereins.
- Berichts- und Statistikfunktionen: Erstellung von Berichten und Statistiken über die Aktivitäten und die finanzielle Lage des Clubs oder Vereins.
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die SaaS-Dienstleistungen im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Auftragnehmers dargestellten Funktionen und Eigenschaften entsprechen. Geringfügige Abweichungen oder Änderungen, die die Nutzbarkeit der SaaS-Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die SaaS-Dienstleistungen weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dies umfasst auch die Implementierung von Updates, Upgrades und neuen Funktionen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über wesentliche Änderungen und Neuerungen rechtzeitig informieren.
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die SaaS-Dienstleistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der SaaS-Dienstleistungen. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über geplante Wartungsarbeiten und deren voraussichtliche Dauer rechtzeitig informieren.
- Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und den Betrieb der für den Zugriff auf die SaaS-Dienstleistungen erforderlichen Hardware und Internetverbindung selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen der Nutzung der SaaS-Dienstleistungen, die auf technische Probleme oder Einschränkungen der vom Auftraggeber genutzten Hardware oder Internetverbindung zurückzuführen sind.
§ 3 Vertragsschluss
- Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.
- Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 4 Inhalt des Vertrages
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Rahmen eines Software-as-a-Service-Vertrags (SaaS-Vertrag) die vereinbarte Software zur Nutzung zur Verfügung. Die Software ist Eigentum des Auftragnehmers und wird nicht verkauft, sondern lediglich vermietet.
- Für den Zugriff und die Nutzung des Service wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die notwendigen Zugangsdaten übermitteln, die für den Zugriff auf den Service erforderlich sind.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
- Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
- Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.
§ 5 Durchführung der Dienstleistung
- Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
- Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege der Software. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um die Leistungsfähigkeit der Software zu verbessern oder den Bedürfnissen des Marktes anzupassen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu verändern oder zu dekompilieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Daten oder Inhalte zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
- Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
§ 6 Zahlung
- Für die Nutzung der SaaS-Lösung fällt eine monatliche Gebühr an, deren Höhe sich aus der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers ergibt. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, die Gebühr monatlich von seinem angegebenen Zahlungsmittel einzuziehen oder per Rechnung zu bezahlen.
- Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Erhalt der Rechnung unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird mit dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung. Die Zahlung ist mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln möglich.
- Die Zahlung der monatlichen Gebühr erfolgt im Voraus. Im Falle einer nicht erfolgreichen Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren.
- Alle Preise auf der Homepage des Auftragnehmers sind als Nettopreise aufgeführt.
§ 7 Schutzrechte des Auftragnehmers und Dritter
- Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
- Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
- Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
- Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.
§ 8 Vertraulichkeit
- Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
- Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
- Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
- Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag über die Nutzung der SaaS-Dienstleistungen wird entweder als Jahresabo oder als Monatsabo geschlossen. Die jeweilige Laufzeit beginnt mit dem Datum der Bereitstellung der SaaS-Dienstleistungen durch den Auftragnehmer.
- Bei Abschluss eines Jahresabos beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
- Bei Abschluss eines Monatsabos beträgt die Mindestlaufzeit 1 Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Monats schriftlich gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber wiederholt und trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt;
- der Auftragnehmer die SaaS-Dienstleistungen dauerhaft einstellt;
- über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
- Kündigungen bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung per E-Mail an die im Vertrag oder auf der Website des Auftragnehmers angegebene E-Mail-Adresse.
- Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Mit Beendigung des Vertrages erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Auftraggebers an den SaaS-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer wird die Sponsoren-Daten des Aufraggebers innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen, sofern wichtige betriebliche Gründe dies erforderlich machen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall die anteilige Erstattung der bereits im Voraus gezahlten Gebühren für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung erhalten.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad.
- In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.
- Der Auftragnehmer trifft angemessene Maßnahmen, um den Auftraggeber gegen Cyberkriminalität zu schützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Implementierung von Sicherheitsupdates, Firewalls und Verschlüsselungstechnologien. Dennoch kann ein vollständiger Schutz gegen Cyberkriminalität nicht gewährleistet werden. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Absätze (1) bis (3) mit den genannten Ausnahmen ebenfalls. Der Auftragnehmer haftet daher nur im Rahmen der in Absatz (1) bis (3) aufgeführten Bestimmungen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der SaaS-Dienstleistungen. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über geplante Wartungsarbeiten und deren voraussichtliche Dauer rechtzeitig informieren, soweit dies möglich ist.
- Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich zunächst auf die Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den vereinbarten Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der Regelungen dieser Klausel.
- Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 11 Datenschutz
- Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Auftraggebers kann es notwendig werden, auf Datensätze des Auftraggebers zuzugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Auftragnehmer gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
- Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://clubb.so/datenschutz
§ 12 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.